Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Risikoverlauf

Risikoverlauf

Unter einem Risikoverlauf versteht man die Entwicklung eines Risikos über einen bestimmten Zeitraum. Im Versicherungsrecht zählt die subjektiv von der versicherten Person etwa durch ihr Gesundheitsverhalten beeinflussbare Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen zum Risikoverlauf. Meist wird der Risikoverlauf schon im Voraus vonseiten der Versicherung kalkuliert, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Risikoverlauf erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Quelle:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/subjektives-risiko.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€