Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Revers

Revers

Der Begriff Revers hat mehrere Bedeutungen: Zum einen bezeichnet er einen Gegenschein, mithilfe dessen eine Verpflichtung oder Urkunde aufgehoben beziehungsweise widerrufen werden kann. Zum anderen steht er für schriftliche Verpflichtungserklärungen wie etwa in einem Reverssystem, einem Netz von Preisbindungsverträgen zwischen Einzelhändlern.

 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Revers erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/revers.html

Wörmer, Peter (1962): Vertikale Preisbindung. Berlin: Duncker & Humblot.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€