Rechnungslegung
Der Begriff Rechnungslegung hat nicht etwa etwas mit der Erstellung einer Rechnung zu tun, sondern meint im Deutschen die Rechenschaft, welche die Führung eines Unternehmens gegenüber den Eigentümern oder dem Staat über sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ablegen muss. Da dieses Kontrollinstrument für seine Aufstellungen notwendigerweise Informationen unter anderem aus der Buchführung benötigt, wird es gemeinhin als ein Teilgebiet des Rechnungswesens angesehen.
Die Rechnungslegung kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Führung einer Unternehmung vom Eigentümer an einen Verwalter oder Treuhänder abgegeben wird. Ziel ist es, Aufschluss über die Tätigkeiten und den Erfolg des in fremde Hände gegebenen Besitzes zu erlangen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Rechnungslegung erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Praktiziert wird diese Form der Berichterstattung insbesondere bei Gebietskörperschaften, Vereinen und Stiftungen, aber auch in Unternehmen oder Konzernen.
Für Unternehmen in Deutschland gibt es gesetzliche Rechnungslegungsvorschriften, welche je nach Größe und Tätigkeitsgebiet eines Unternehmens variieren. Festgelegt sind diese im Handelsgesetzbuch.