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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Präjudiz

Präjudiz

Unter einem Präjudiz versteht man ein gerichtliches Urteil des obersten Gerichts mit richtungweisender Wirkung für künftige gleichgelagerte Rechtsfälle. Im deutschen Rechtssystem spielen Präjudizen jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Nach Art. 97 im Grundgesetz (GG) sind Richter unabhängig und müssen sich nicht an den von anderen Gerichten gefällten Entscheidungen orientieren, sondern sind nur den Gesetzen verpflichtet.

Im angloamerikanischen Raum und seinem weniger durch Gesetze festgelegten Rechtssystem sind Präjudizen hingegen ein wichtiges Mittel zur Ermittlung von Gerichtsurteilen.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/praejudiz.html

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