Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Passiva

Passiva

Als Passiva (auch: Passivseite) wird in der Bilanzierung eines Unternehmens das verfügbare Kapital der Firma bezeichnet. In der Bilanz finden sich die Passivposten immer auf der rechten Seite. Hier werden sämtliche Geldsummen aufgelistet, welche in das Unternehmen geflossen sind. Die Passivseite steht der Aktivseite gegenüber, welche auflistet, für welche Zwecke das vorhandene Kapital genutzt wurde.

Für gewöhnlich unterscheidet die Bilanz zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Es wird außerdem eine zeitliche Gliederung nach Dauer der Verfügbarkeit vorgenommen, welche vor allem bei Fremdkapital (wie etwa Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten) eine große Bedeutung hat. Man unterscheidet meistens zwischen kurzfristigem und langfristigem Kapital.

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