Lexikon 03.05.2023 rechtsanwalt.com

Namensrecht

Innerhalb des Namensrechts werden die Regelungen für die Namenswahl einer Person, das Tragen ihres Namens und die Namensänderung geregelt. Dabei wird zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen unterschieden.

Regelungen des Namensrechts finden sich im Personenstandsgesetz, im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG), in der Allgemeinen Vorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) sowie in §12 BGB, wo das Vorgehen gegen den unbefugten Gebrauch eines Namens durch einen Dritten beschrieben ist.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Namensrecht erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Namensgebung

Nach der Geburt eines Kindes sind die Eltern verpflichtet, innerhalb eines Monats den Vor- und Familiennamen bei dem zuständigen Standesamt in das Geburtenregister eintragen zu lassen. Dabei sind Vornamen, die das Wohl des Kindes beeinträchtigen können ebenso wenig erlaubt wie Namen, die keine eindeutige geschlechtliche Zuordnung erlauben oder ihren Träger der Lächerlichkeit preisgeben.

Wie geht eine Namensänderung?

Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen sagen, dass das Namensrecht in Deutschland alle Vorschriften umfasst, die die Namensführung von Personen regeln [Source 2]. Dazu gehört auch das Recht auf eine Namensänderung. Um den Nachnamen oder den Vornamen ändern zu lassen, muss der eigene Wohnsitz in Deutschland liegen [1]. Hierbei muss nicht immer eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen. Auch ein Staatenloser kann den Namen ändern lassen. Anders verhält es sich eventuell bei Ausländern, die in Deutschland wohnen. Hier könnte es sein, dass die Namensänderung im Heimatland beantragt werden muss.

Um Namensänderung beantragen zu können, muss dieser richtig formuliert werden [1]. So sollte unbedingt Bezug auf das Namensänderungsgesetz genommen werden. Um den Antrag begründen zu können, darf auf die vorhandenen Gründe des Namensänderungsgesetzes Bezug genommen werden. Keinesfalls wird als Grund akzeptiert, dass der eigene Name nicht gefällt. Zudem muss angegeben werden, ob es sich um eine Namensänderung Nachname oder eine Namensänderung Vorname handelt. Transgender lassen oft den Vornamen ändern, weil das Geschlecht durch eine OP verändert wurde.

Zusätzlich zur schriftlichen Begründung für Namensänderung müssen beim Antrag auf Namensänderung dem Standesamt folgende Unterlagen vorgelegt werden: beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, falls die Person verheiratet oder geschieden ist [1]. Ein Standesamt bietet den Service an, diese Unterlagen zu besorgen.

Grundsätzlich kann der eigene Name nicht geändert werden. Er wird von den Sorgeberechtigten bei der Geburt ausgesucht und ist von diesem Moment an das individuelle Erkennungszeichen eines Menschen [3]. Wer seinen Namen ändern will, muss in einem Antrag wichtige Gründe für die Namensänderung angeben, aus denen hervorgeht, wieso es nicht zumutbar ist, seinen Namen fortzuführen. Die Gründe für die Namensänderung müssen im Antrag auf Namensänderung vom Antragsteller ausführlich dargelegt werden [Source 3]. Im Rahmen des Antrags findet bei der Ermittlung der relevanten Tatsachen eine Anhörung der unmittelbar Beteiligten, der örtlichen Polizei und derjenigen statt, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden. Ist die Person, deren Vor- oder Nachname geändert werden soll, beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig, ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen [3].

Die Zuständigkeit für den Antrag, den eigenen Namen zu ändern, hat laut § 5 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) die untere Verwaltungsbehörde [Source 2]. Der Antrag muss schriftlich oder zu Protokoll bei der unteren Verwaltungsbehörde gestellt werden, in deren Bereich die Person, deren Name geändert werden soll, ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat, § 5 Namensänderungsgesetz (NamÄndG). Das Gesetz bestimmt an dieser Stelle, dass mehrere Familienangehörige, die dieselbe Namensänderung beantragen, das Recht haben, die Anträge gemeinsam bei einer der zuständigen unteren Verwaltungsbehörden einzureichen, wenn die Wohnorte oder Aufenthalte auseinanderfallen [2].

Im späteren Verlauf des Lebens kann ein jeder seinen Nachnamen dann bei der Eheschließung ändern. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden [Source 4]. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Unabänderlichkeit des Namens. Dieser kann willkürlich und eigenmächtig eigentlich nicht geändert werden. So können beispielsweise lächerliche oder anstößige Namen geändert werden, wenn die betroffene Person deshalb unter ihrem Namen leidet. Auch Namen, die in ihrer Schreibweise und Aussprache außergewöhnliche Schwierigkeiten bereiten, können geändert werden [3].

Nach der Namensänderung müssen einige Institutionen informiert werden, um den geänderten Namen auf wichtigen Dokumenten

Der Vorname unterliegt ähnlichen Regelungen, eine Änderung bei Kindern kann nur unter schwerwiegenden Gründen vorgenommen werden. Eine spezielle Regelung für die Änderung des Vornamens findet sich in §1 im Transsexuellengesetz (TSG): Demnach darf ein Transsexueller, der seine Geschlechtsänderung über mindestens drei Jahre hinweg praktiziert, seinen Vornamen in einem Namen des jeweiligen Geschlechts ändern lassen.

Quellen:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html

http://www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/namensrecht.html

(1 und 3) antrag24.de

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€