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Lexikon 13.12.2018 rechtsanwalt.com

Mietrecht

Was ist Mietrecht?

Im Mietrecht wird die Gesamtheit der Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in ganz Deutschland definiert. Die rechtlichen Regelungen sind unverzichtbar für den Erhalt des Wohnungsmarktes und die Wahrung der Interessen der beteiligten Parteien. Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen 535 bis 580 geregelt, die Paragraphen 581 bis 597 beschäftigen sich mit der Mietung oder Vermietung von Grundstücken im Rahmen von Pachtverträgen.

Das Gesetz unterscheidet innerhalb des Mietrechts nicht explizit zwischen dem Wohnraummietrecht für Privatpersonen und dem Gewerbemietrecht. Nach §578 BGB sind die Regelungen für Wohnräume zum großen Teil auch auf Gewerberäume anzuwenden. Eine Ausnahme bilden Pachtverträge und die Vermietung von eingetragenen Schiffen, die gesondert geregelt sind.

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Inhalt des Mietrechts

Das Mietrecht regelt die Pflichten des Mieters und Vermieters in Bezug auf die Nutzung beziehungsweise die Vermietung der Räumlichkeiten oder des Grundstücks. Des Weiteren sind die Form des Mietvertrages, die Zahlungsmodalitäten, eventuelle Mieterhöhungen, der Wechsel der Vertragsparteien, das Verhalten im Fall von Mängeln und anfallenden Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Regelungen im Kündigungsfall definiert.

Insbesondere die Rechte des Mieters spielen im Mietrecht eine zentrale Rolle, unter anderem ist dort die Vorgehensweise bei Mietmängeln, Mietforderungen und Mangelansprüchen geregelt. Doch auch der Vermieter verfügt über Rechte, die es ihm erlauben, das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. Dazu gehören die geplante Nutzung für den Eigenbedarf oder eine Vertragsverletzung durch den Mieter.

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Quellen:

http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/535.html

http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/578.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/mietrecht.html

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gewaehrleistung-im-mietrecht/

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