Menschenrechte
Die Menschenrechte sind subjektive und überstaatliche Grundrechte, die jedem Menschen in gleichem Umfang zustehen. Der Grundansatz geht davon aus, dass allen Menschen lediglich wegen des Menschseins die gleichen Rechte zustehen. Das Wesen der Menschenrechte beinhaltet drei zentrale Begriffe: Universalität, Egalität und Unteilbarkeit. Die Universalität bezeichnet dabei die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte für alle Menschen, die Egalität bezieht sich darauf, dass die Menschenrechte für alle Menschen unabhängig ihrer Herkunft, Sprache und politischer sowie religiöser Überzeugung gelten, während die Rechte nach der Unteilbarkeit immer in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden sollen.
Internationale Menschenrechte wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 1948 durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte festgelegt, die in dreißig Artikeln zahlreiche Rechte eines Menschen bezüglich seiner Freiheit definiert. Man unterscheidet dabei zwischen den sogenannten liberalen Verteidigungsrechten, die das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit, auf Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit, auf Eigentum, Gleichheit und Widerstand gegen Unterdrückung umfassen und den demokratischen Rechten wie dem Recht auf Freizügigkeit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, auf freie Wahlen, auf eine Erwerbsmöglichkeit, einen gerechten Lohn und auf Bildung.
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Innerhalb Deutschlands sind die Grund- und Menschenrechte in Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes (GG) geregelt, die Rechte, die nur für deutsche Staatsbürger gelten, heißen Bürger- oder Deutschenrechte. Zu den Grundrechten gehören die Würde, das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Gleichberechtigung, das Recht auf Bildung, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Bekenntnisfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gewährleistung des Eigentums und des Erbrechts.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grundrechte.html?referenceKeywordName=Menschenrechte
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17842/menschenrechte