Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Mantel

Mantel

Der Begriff Mantel hat je nach Fachbereich unterschiedliche Bedeutungen: Im Finanzwesen bezeichnet er einen Teil eines Wertpapieres in Form einer Urkunde. Auf dieser sind das Stammrecht und die Anteils- oder Forderungsrecht in Höhe des Nennwerts verbrieft.

In der Betriebswirtschaft hingegen beinhaltet ein Mantel die gesamten Anteilsrechte einer Kapitalgesellschaft, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit mehr nachgeht. Der sogenannte Mantelkauf hat den Vorteil, dass keine erneute Eintragung in das Handelsregister nötig ist und die Kapitalgesellschaft direkt weiter verwendet werden kann. Des Weiteren ermöglichen Mantelkäufe eine Vorratsgründung, im Zuge derer Anwälte und Steuerberater GmbHs auf Vorrat gründen und spontan an Mandanten weiterverkaufen können.

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/mantel.html?referenceKeywordName=GmbH-Mantel

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/mantelgruendung.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/mantelkauf/mantelkauf.htm

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