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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Leibrente

Leibrente

Unter einer Leibrente versteht man eine periodisch ausbezahlte Rente für die Lebensdauer des Begünstigten. Diese ist in §§ 759 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach muss die Leibrente im Voraus bezahlt werden und im Zweifelsfall der Höhe des Rentenbeitrages entsprechen.

Es existieren unterschiedliche Formen der Leibrente: Eine lebenslange Leibrente beinhaltet regelmäßige Zahlungen an den Begünstigten für die Dauer seines Lebens. Bei der aufgeschobenen Leibrente hingegen wird der Beginn der Zahlungen auf einen späteren Termin verschoben, während sich die Beträge bei steigenden Leibrenten langsam erhöhen. Bei temporären Leibrenten, Leibrenten mit garantierter Beitragsrückzahlung und Leibrenten mit Rentengarantie hingegen wird bereits im Voraus ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt. Zu diesem endet die Auszahlung der Rente, es werden beim Tod des Begünstigten die erbrachten Beträge zurückerstattet oder sämtliche Leistungen sind fällig.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006702377

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/leibrente.html

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