Leasing
Der Begriff Leasing wird aus dem englischen Wort to lease „mieten“ abgeleitet. Er bezeichnet eine Form des Mietvertrags, bei welchem ein Leasinggeber einem Leasingnehmer ein Objekt überlässt. Der Leasinggeber ist für die Beschaffung und Finanzierung des Objekts zuständig, und erhält als Gegenleistung ein vereinbartes Leasingentgelt. Der Leasingnehmer übernimmt für den Leasingzeitraum die Haftung für Instandhaltung, Untergang und Beschädigung.
Beispiel
Fast zwei Drittel der Leasingverträge in Deutschland beinhalten Straßenfahrzeuge. Der Leasinggeber ist der Eigentümer eines Fahrzeugs mit einem Kaufpreis von 50.000 Euro.
Ein Leasingnehmer least das Auto für 1019,61 Euro monatlich mit einer Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Der Effektivzins liegt bei 8,57 % und der Restwert des Autos beträgt 22.500 Euro.
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