Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Konkurs

Konkurs

Als Konkurs bezeichnet man die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Dabei wird das verbliebende Vermögen gleichmäßig zwischen allen bekannten Gläubigern aufgeteilt. Der Unterschied zum Insolvenzverfahren liegt darin, dass beim Konkurs keine Restschuldbefreiung möglich ist und die Schulden erhalten bleiben.

Das Verfahren wird durch das Insolvenzgericht und einen Insolvenzverwalter beaufsichtigt und verwaltet. Dabei wird zunächst der Konkurs eröffnet, dann die Vermögensmasse vom Insolvenzverwalter festgestellt und zuletzt an die Gläubiger verteilt.

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Quelle:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/insolvenzverfahren.html?referenceKeywordName=Konkurs

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