Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Hypothek

Hypothek

Bei der Annahme einer Hypothek tritt der Hypothekennehmer seine Grundrechte an einer Immobilie ab, um als Gegenleistung ein Darlehen zu erhalten (§ 1113 BGB). Dabei bestimmt der Wert der Immobilie den Betrag der Hypothek.

Erfüllt ein Schuldner seine Verpflichtungen nicht und es kommt zu einer Zwangsversteigerung, erhält der Hypothekengläubiger den ihm zustehenden Betrag aus dem Erlös der Versteigerung. Ist das Grundstück mit mehreren Hypotheken belastet, richtet sich die Auszahlung an die Gläubiger nach einem im Vorhinein festgelegten Rang. 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Hypothek erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€