Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Honorarkonsul

Honorarkonsul

Der Honorarkonsul, auch Wahlkonsul genannt, ist ein Ehrenbeamter. Dieser wird aufgrund seiner Stellung im Empfangsstaat, seiner beruflichen Erfahrung, Sprachkenntnisse und Persönlichkeit bewertet und gewählt.
Der Honorarkonsul bezieht für seine Tätigkeiten kein Gehalt, aber bezieht die Gebühren, die für seine Amtshandlungen erhebt.
Das Honorarkonsulat beinhaltet partielle Immunität. Der Konsul wird von Aufenthaltstitelpflicht (Art. 65 WÜK), Besteuerung seiner Bezüge (Art. 66 WÜK) und persönlichen Dienstleistungen und Auflagen befreit (Art. 67 WÜK).
Nicht befreit sind Honorarkonsuln von Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Maßnahmen. Auch die Familienangehörigen der Honorarkonsuln besitzen keine gesonderten Privilegien.

In Deutschland gibt es 346 Honorarkonsuln und 3 Generalkonsuln (Stand 2012). 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Honorarkonsul erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€