Heilmittel
Heilmittel sind ärztlich verordnete Dienstleistungen, die der durch äußerliche Anwendung bedingten Beseitigung oder Milderung von Krankheitserscheinungen dienen. Dazu zählen etwa eine logopädische Therapie, Ergotherapie und Physiotherapie. Die Therapien dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.
Eine Krankenversicherung verschafft dem Erkrankten nach § 32 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) den Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, insofern diese nicht nach § 34 SGB ausgeschlossen sind. Hat der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet, so muss er dafür in der Regel Zuzahlungen in Höhe von 10% des Betrages leisten.
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Man unterscheidet zwischen Heil-, Arznei- und Hilfsmitteln, wobei Arzneimittel als Präparate, die in oder am Körper wirken, und Hilfsmittel als Gegenstände, die fehlende Körperfunktionen ersetzen, definiert sind.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__32.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/heilmittel.html