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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Geschäftsbericht

Geschäftsbericht

Der Geschäfts- oder Lagebericht ist ein jährlich aufzustellender Bericht über den Vermögensstand und die Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft durch ihren Vorstand. Nach § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB) muss der Geschäftsbericht die Offenlegung, den Bericht des Aufsichtsrates, den Beschluss über die Gewinnverwendung und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers enthalten.

Die Informationen müssen spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht werden. Dieser ist dann für die Publikation des Geschäftsberichts zuständig, sodass die Lage des Unternehmens deutlich wird und Eigentümer und Aktionäre die Möglichkeit haben, die Erfolge und Tätigkeiten nachzuvollziehen. Die meisten Unternehmen erweitern ihren Geschäftsbericht um weitere Angaben, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, wie etwa Sozial- oder Umweltberichte, um den Informationsfluss zu verbessern.

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Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ablegen. Die Ergebnisse werden im International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht, um eine möglichst hohe Transparenz zu erreichen.

 

Quellen:

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenlexikon/geschaeftsbericht-100.html

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG002902360

http://www.drsc.de/docs/press_releases/vo_eu_ias.pdf

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