Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Fusion

Fusion

Unter einer Fusion versteht man den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Kapitalgesellschaften zu einem einheitlichen Unternehmen. Sie unterliegt der Kontrolle des Bundeskartellamtes und ist in §35 bis 43 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Sämtliche Fusionen müssen dem Bundeskartellamt gemeldet werden. Die Unternehmen werden jedoch nur kontrolliert, wenn sie im letzten Geschäftsjahr einen Erlös von mindestens 50 Millionen Euro weltweit oder 30 Millionen Euro im Inland erwirtschaftet haben. Des Weiteren müssen trotz der Fusion ausreichende Wettbewerbsbedingungen innerhalb der jeweiligen Branche gewährleistet werden, um die Bildung von Kartellen zu verhindern. Finden Fusionen zwischen Firmen aus Ländern innerhalb der Europäischen Union statt, so ist die Europäische Kommission für die Überprüfung zuständig.

Man unterscheidet zwischen Fusionen durch Aufnahme, bei denen eine Gesellschaft das gesamte Kapital der anderen Gesellschaft übernimmt, und Fusionen durch Neubildung, wobei die Vermögen beider Unternehmen in eine neu gegründete Gesellschaft fließen.  

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Fusion erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/BJNR252110998.html#BJNR252110998BJNG004203360

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19363/fusion

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€