Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Freiberufler

Freiberufler

Freiberufler sind Personen, die eine selbstständige Berufstätigkeit ausüben. Nach §18 des Einkommenssteuergesetztes (EStG) und §1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) gehören dazu unter besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung ausgeführte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Diese sind in die Kategorien der Heilberufe, der Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, der naturwissenschaftlichen und technischen Berufe und der Kulturberufe eingeteilt. Häufige Berufsfelder sind das eines Arztes, Rechtsanwaltes, Ingenieurs, Steuerberaters, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetschers, Wissenschaftlers, Schriftstellers, Künstlers, Lehrers oder Erziehers.

Die Ausübenden müssen sich beim Finanzamt mit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung anmelden, die frei von gewerblichen Inhalten sein muss. Ist das der Fall, so muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Des Weiteren ist auch keine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Dennoch wird auch für Freiberufler die Einkommens- und Umsatzsteuer fällig, die sich jedoch nach der Höhe des Gewinns richten.

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Freiberufler dürfen freie Mitarbeiter einstellen, die sie bei der Ausführung ihrer Aufträge unterstützen. Um jedoch weiterhin von der Gewerbesteuer befreit zu bleiben, muss der Freiberufler für die Arbeit seiner Untergebenen die volle Verantwortung tragen, diese anleiten und sich nicht auf unternehmerische Tätigkeiten beschränken.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/freie-berufe.html

http://www.foerderland.de/gruendung/gruendungsvarianten/freiberufler/

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