Firma
Als Firma bezeichnet man den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Mithilfe dieser kann er Ansprüche geltend machen und Verpflichtungen eingehen. Nach § 18 des Handelsgesetzbuches (HGB) dient die Firma der Kennzeichnung des Kaufmanns und muss daher von anderen Firmennamen unterscheidbar und nicht irreführend sein. Auf sämtlichen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen müssen die Firmenbezeichnung, der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten sein (§ 37a HBG). Ebenso finden Klagen durch den Kaufmann unter dem Namen seiner Firma statt und er wird unter diesem verklagt.
Nach § 29 HBG ist ein Kaufmann verpflichtet, seine Firma in das zuständige Handelsregister eintragen zu lassen. Die Firma muss bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“, bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung „offene Handelsgesellschaft“ und bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung „Kommanditgesellschaft“ tragen (§ 19 HGB). Haftet wie etwa bei einer GmbH keine natürliche Person, so muss diese Haftungsbeschränkung zusätzlich angezeigt werden.
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Eine Firma kann auch bei Namensänderung des Kaufmannes weitergeführt werden (§ 21 HGB). Auch bei Übertragung des Geschäfts ist keine Namensänderung nötig, wenn der Gesellschafter dem zustimmt, eine Veräußerung des Namens ohne das zugehörige Handelsgeschäft ist hingegen rechtswidrig (§§ 22 HGB). Die Löschung einer Firma findet meist mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes statt, kann jedoch auch erzwungen oder eingeleitet werden.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG002400300