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Lexikon 05.09.2023 Christian Schebitz

Eigentum

Der Begriff des Eigentums bezeichnet die Herrschaft einer Person über einen beweglichen oder unbeweglichen Gegenstand. Sie kann frei über diesen verfügen, ihn also auch weiterverkaufen oder vermieten. Der Eigentumsbegriff wird vom Besitzbegriffabgegrenzt: Während der Besitzer die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, verfügt der Eigentümer über die vollständige und rechtliche Herrschaftsgewalt.

Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

Eigentum und Besitz sind zwei wichtige zivilrechtliche Begriffe, die häufig verwechselt werden. Sie haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen und Rechtsfolgen. In diesem Beitrag erkläre ich den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz und gebe einige Beispiele.
Eigentum ist das umfassendste Recht, das man an einer Sache haben kann. Es bedeutet, dass man die Sache nach Belieben nutzen, verändern oder veräußern kann, solange man nicht gegen das Gesetz oder die Rechte anderer verstößt. Eigentum wird in der Regel durch einen Vertrag erworben, zum Beispiel durch einen Kaufvertrag oder einen Schenkungsvertrag. Der Eigentümer einer Sache wird im Grundbuch oder im Fahrzeugregister eingetragen.

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Besitz ist dagegen die tatsächliche Sachherrschaft. Das bedeutet, dass man die Sache in der Hand hat und von ihr Gebrauch machen kann. Besitz wird durch die bloße Übergabe der Sache erworben, zum Beispiel durch das Ausleihen eines Buches oder das Mieten einer Wohnung. Der Besitzer einer Sache ist nicht notwendigerweise der Eigentümer, sondern kann auch ein Dritter sein, der die Sache mit oder ohne Erlaubnis des Eigentümers benutzt.

Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz hat verschiedene rechtliche Konsequenzen. So kann der Eigentümer einer Sache diese jederzeit vom Besitzer herausverlangen, wenn dieser nicht zum Besitz berechtigt ist. Der Besitzer kann sich jedoch auf den so genannten Besitzschutz berufen, wenn er die Sache gutgläubig erworben hat und nicht wusste, dass er kein Recht zum Besitz hat. Der Besitzer kann auch Ansprüche gegen den Eigentümer haben, wenn dieser ihm die Sache beschädigt oder vorenthält.

Hier einige Beispiele für den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz:

  • Anna kauft von Bernd ein Auto und wird dadurch Eigentümerin. Bernd übergibt ihr die Schlüssel und den Fahrzeugschein und wird dadurch nicht mehr Eigentümer des Autos.
  • Clara leiht sich ein Buch von David und wird dadurch Eigentümerin des Buches. David bleibt jedoch Eigentümer des Buches und kann es jederzeit zurückfordern.
  • Erik mietet eine Wohnung von Franz und wird dadurch Eigentümer der Wohnung. Franz bleibt jedoch Eigentümer der Wohnung und kann sie kündigen oder verkaufen.
  • Gina findet eine Geldbörse auf der Straße und wird dadurch Eigentümerin der Geldbörse. Sie weiß aber nicht, wem die Geldbörse gehört und muss sie deshalb bei der Polizei abgeben.
  • Hans stiehlt ein Fahrrad von Ina und wird dadurch Besitzer des Fahrrads. Er hat aber kein Besitzrecht und muss das Fahrrad an Ina zurückgeben.

Der Eigentümer unterliegt zivil- und strafrechtlichen Beschränkungen und darf nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei Gebrauch seines Eigentums nicht das Gesetz oder die Rechte Dritter überschreiten. Eigentümer von Tieren müssen die Vorschriften zum Schutz der Tiere beachten.

Für die Übertragung von beweglichem Eigentum ist die Zustimmung des Eigentümers und des Erwerbers nötig. Nach § 932 BGB ist die Übertragung auch dann gültig, wenn er Erwerber die Sache in gutem Glauben von einem nicht rechtmäßigen Eigentümer übernommen hat. Für die Übertragung eines Grundstücks ist eine notariell beurkundete Einigung nötig. Wird das bewegliche Eigentum mehrerer Eigentümer miteinander vermischt, erhalten sie ein Miteigentum an der Gesamtheit.

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008102377

http://www.rechtslexikon.net/d/eigentum/eigentum.htm

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/eigentum.html

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