Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Duldungsvollmacht

Duldungsvollmacht

Eine Duldungsvollmacht ist eine Unterkategorie der Rechtsscheinvollmacht. Sie liegt vor, wenn eine Person ohne eine Vollmacht für einen anderen handelt und dieser Kenntnis davon hat. Kennzeichnend ist dabei, dass der Vertretene nicht protestiert, obwohl es im Rahmen seiner Möglichkeiten liegen würde. Durch diese Duldung enthält die Vollmacht ihre Rechtsgültigkeit. Somit ist ein im Rahmen der Duldungsvollmacht zwischen dem scheinbar Bevollmächtigten und einem Geschäftspartner geschlossenes Geschäft in dem Maße gültig, als ob die Vollmacht vorhanden gewesen wäre. Dieses Vorgehen soll dem Schutz des Geschäftspartners dienen.

Die Duldungsvollmacht unterscheidet sich von der Anscheinsvollmacht, bei der der Vertretene keine Kenntnis von seiner Vertretung hat, diese jedoch bei der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen.

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Quellen:

http://www.rechtslexikon.net/d/duldungsvollmacht/duldungsvollmacht.htm

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