Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie gilt deutschlandweit in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts. Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz ist, wird sie von den Familiengerichten bei der Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.

Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf bei drei Unterhaltsberechtigten Altersklassen aus, ohne den Rang zu berücksichtigen. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten werden in der Praxis Tabellensprünge nach oben oder unten durchgeführt. Der Bedarf, der in der Tabelle angegeben ist, ist nicht identisch mit dem Betrag, der dann auch gezahlt werden muss. Es ist z.B. noch das gesetzliche Kindergeld anteilig (bei Minderjährigen) oder vollständig (bei volljährigen Kindern) anzurechnen.

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