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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Drogenschmuggel

Drogenschmuggel

Der illegale Besitz von Drogen und das Ziel die Drogen rechtswidrig über staatliche Grenzen zu transportieren, wird als Drogenschmuggel bezeichnet.
Eine gebräuchliche Form ist das Schlucken von Fingerlingen vor dem Flug in das Zielland. Fingerlinge sind kleine, mit Drogen gefüllte Plastiktüten.

Die rechtliche Verurteilung für Drogenschmuggel gestaltet sich schwierig, da es ausgeprägte Länderunterschiede in den Gesetzgebungen gibt. Zum einen, weil der Begriff der Droge nicht einheitlich geregelt ist, sodass in manchen Ländern der Eigengebrauch in kleinen Mengen erlaubt ist. Zum anderen, weil das Ausmaß der gesetzlichen Urteile stark differenziert ist. In Westeuropa werden Drogendelikte mit Geldstrafen oder geringen Freiheitsstrafen geahndet, in Thailand jedoch in schweren Fällen mit der Todesstrafe.

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