Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit bezeichnet die Versetzung eines Beamten oder Soldaten in den Ruhestand.
Im Gegensatz zum Renteneintritt ist die Dienstunfähigkeit eine gesetzliche Folge eines eindeutigen Sachbestandes. Wenn der Beamte aufgrund körperlicher oder psychischer Beschwerden zukünftig nicht mehr fähig ist seine Aufgaben zu erfüllen, kann er selbst den Antrag auf Dienstunfähigkeit stellen. Hierfür muss der unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens

die Arbeitsfähigkeit des Beamten für dauerhaft eingeschränkt sehen.
Befindet ein Dienstvorgesetzter einen Beamten für dienstunfähig, kann er ihn zwangspensionieren lassen. Bei Einwänden des dienstwilligen Beamten entscheidet die oberste Dienstbehörde über das Fortbestehen des Beamten. 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Dienstunfähigkeit erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€