Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Deckungsbeitrag

Deckungsbeitrag

Als Deckungsbeitrag bezeichnet man die Differenz zwischen dem Erlös eines Produkts und den anfallenden variablen Kosten. So wird ersichtlich, inwieweit ein Produkt der Deckung der Fixkosten dient. Ein Gewinn wird erst erzielt, wenn der Deckungsbeitrag die Fixkosten übersteigt. Somit ist erkennbar, welche Produkte rentabel sind, wie niedrig die Preisuntergrenze angesetzt werden kann und ob die Gewinnschwelle erreicht wird.

Bei der Berechnung des Deckungsbeitrages unterscheidet man zwischen dem Stückdeckungsbeitrag und dem Gesamtdeckungsbeitrag, die sich entweder auf ein einzelnes Produkt oder die gesamte Absatzmenge beziehen. Diese werden im Zuge der Deckungsbeitragsrechnung ermittelt. Dabei wird zwischen einer einfachen und einer mehrstufigen Berechnung unterschieden. Bei der einfachen Deckungsbeitragsrechnung werden die variablen Kosten von den Umsatzerlösen abgezogen. Die mehrstufige Rechnung unterscheidet sich hingegen durch die genauere Aufgliederung der Fixkosten in produktfixe, bereichsfixe und allgemeine Kosten.

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Quellen:

wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/deckungsbeitrag.html

www.controllingportal.de/Fachinfo/Grundlagen/Deckungsbeitragsrechnung.html

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