Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bonität

Bonität

Die Bonität (lat.  Bonitas: Vortrefflichkeit) bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer einzelnen Person, eines Unternehmens oder Staates. Eine hohe Bonität gibt dem Kreditgeber Sicherheit, dass er den Geldbetrag zurückerhält, sodass die Fremdkapitalzinsen sinken.  Ist sie hingegen niedrig, werden höhere Zinsen als Ausgleich für das Sicherheitsrisiko verlangt.

Die Bonitätsprüfung wird in den meisten Fällen von Kreditinstituten durchgeführt, bei Unternehmen in Form eines Ratings, bei Privatperson als Scoring. Bei Unternehmen ist der Wert von verschiedenen Faktoren wie etwa dem Eigenkapital, der Rentabilität, dem Cash Flow und der Möglichkeit, Sicherheiten zu stellen abhängig. Zusätzlich wird zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit unterschieden. Erstere beinhaltet die Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit, während letztere die Fähigkeit zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen beschreibt.

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bonitaet.html

http://www.welt-der-bwl.de/Bonit%C3%A4t-Definition

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/bonitaet.php

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