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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Betrug

Betrug

Als Betrug bezeichnet man die Täuschungshandlung einer Person, die mit der Absicht durchgeführt wurde, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen oder das Vermögen eines anderen zu schädigen. Zu diesem Zweck muss dafür gesorgt worden sein, dass das Opfer einem Irrtum unterliegt. Nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Betrug mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Außerdem ist bereits der Versuch strafbar.

Schwerer Betrug

Schwerer Betrug liegt vor, wenn der Täter Mitglied einer kriminellen Bande ist, seine Stellung als Amtsträger missbraucht, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, andere Personen in wirtschaftliche Not bringt oder einen Versicherungsfall durch Anzünden eines Gebäudes oder Versenken eines Schiffes herbeiführt (§ 263 BGB). In diesen Fällen beträgt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

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Weitere Formen des Betrugs

Eine besondere Stellung erhält der sogenannte Computerbetrug, bei dem das Ergebnis eines Datenverarbeitungsprogramms durch eine unrichtige Gestaltung oder die Verwendung falscher Daten insofern beeinflusst wird, dass es dem Täter einen Vermögensvorteil verschafft und das Vermögen eines anderen schädigt. Diese Form des Betruges wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Als weitere Formen des Betrugs werden Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch, die Erschleichung von Leistungen, Kreditbetrug, Untreue bei der Verfügung über anvertrautes Vermögen, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und der Missbrauch von überlassenen Scheck- oder Kreditkarten genannt.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005902307

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/

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