Bestandspflegeprovision
Als Bestandspflegeprovision bezeichnet man die meist jährlich ausbezahlte Vergütung, die ein bei einer Versicherung oder Bank angestellter Vermittler als Entgelt für die Betreuung eines Kunden im Rahmen der Bestandspflege erhält.
Die Höhe der Provision variiert dabei je nach Höhe des vermittelten Volumens, liegt jedoch meist bei einem niedrigen Prozentsatz. Bei Banken wird der Betrag nur so lange ausbezahlt, wie das Geld eines zu betreuenden Kunden angelegt ist, bei Versicherungen ist ein bestehender Versicherungsvertrag die Voraussetzung. Insbesondere bei Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen wird in den meisten Fällen eine höhere Bestandsprovision anstelle einer einmaligen Abschlussprovision ausbezahlt, um den Vermittler zu einer längerfristigen Kundenbindung zu animieren.
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Quellen:
http://www.juraforum.de/lexikon/provision
http://www.versicherungsmagazin.de/Definition/32997/bestandsprovision.html