Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Ausweispflicht

Ausweispflicht

Die Ausweispflicht besagt, dass jeder deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis besitzen muss (§1 Personalausweisgesetz).

Dieser ist auf ein Verlangen zur Prüfung der Personalien berechtigten Behöre vorzuzeigen. Nur ein gültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 10 Jahre, nur bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre) gilt hierbei als eine ausreichende Legitimation. Eine Mitführpflicht besteht allerdings nicht. 

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Bei einer Ein- bzw. Ausreise ist in vielen Ländern ein Reisepass erforderlich, innerhalb der EU genügt jedoch der Personalausweis bzw. ein amtlicher Identitätsbeweis des jeweiligen Landes. 

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