Ausschlussklausel
Als Ausschlussklausel bezeichnet man eine Fristregelung innerhalb eines Vertrages. Diese enthält die Zeitspanne, nach deren Ablauf gesetzlich festgelegte Ansprüche und Rechte keine Gültigkeit mehr haben. Sie findet in den meisten Fällen in den Bereichen des Arbeits- und des Versicherungsrechts Anwendung. Ausschlussklauseln sollen dem Schutz der Vertragsparteien dienen, da sie vor möglichen Ansprüchen der Gegenseite schützen. Im Arbeitsrecht werden Ausschlussfristen etwa bei der Regelung von Fristen für Überstundenlöhne, die nach Ablauf nicht mehr in Anspruch genommen werden können, eingesetzt. Obwohl die gesetzliche Frist in den meisten Fällen drei Jahre beträgt, verfallen die meisten Ansprüche bereits nach wenigen Monaten.
Es wird zwischen einstufigen und zweistufigen Ausschlussklauseln unterschieden. Während erstere zwischen der schriftlichen Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber der anderen Seite und der gerichtlichen Geltendmachung innerhalb einer Ausschlussfrist unterscheiden, regeln zweistufige Ausschlussklauseln Ausschlussfristen für beide Formen der Geltendmachung. Die Klauseln dürfen die Beteiligten dabei nicht nach den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen.
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Quellen:
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/ausschlussfrist/
http://www.juraforum.de/lexikon/ausschlussfrist-arbeitsrecht