Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Aufwendungen

Aufwendungen

Als Aufwendungen bezeichnet man Geschäftsausgaben, die zur Erreichung eines erfolgswirksamen Geschäftsvorteils getätigt werden und mit der Verringerung des betrieblichen Gewinns einhergehen. Dazu gehören keine Auszahlungen an den Eigentümer oder Anteilseigner, sondern lediglich die Ausgaben für verbrauchte Güter, Dienstleistungen sowie öffentliche oder außergewöhnliche Ausgaben wie etwa Werbekosten.

Aufwendungen werden einem bestimmten Zeitraum zugeordnet und im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Sollseite aufgeführt. Zur besseren Übersicht werden sie dabei in die Kategorien der Aufwendungen für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit, der außergewöhnliche Aufwendungen und der Steueraufwendungen eingeteilt. Aufwendungen können im Gegensatz zu Kosten, die lediglich bei der Erstellung der betrieblichen Leistung anfallen, in sämtlichen Bereichen des Unternehmens entstehen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Aufwendungen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aufwendungen.html

http://www.juraforum.de/lexikon/aufwendungen

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€