Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht ist die im Zivil- und im öffentlichen Recht geregelte Verpflichtung einer Behörde oder einer dritten Person einen Sachverhalt mitzuteilen, wie beispielsweise die Geburt oder den Tod eines Menschen dem zuständigen Standesamt.
Im Strafrecht bezeichnet sie die Pflicht, bestimmte Verbrechen rechtzeitig anzuzeigen. Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer gemeingefährlichen Straftat (z.B. Mord, Raub, Bildung einer terroristischen Vereinigung) weiß, muss dies melden.
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Das Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Hingegen gibt es keine generelle Anzeigepflicht für Privatpersonen bei schon begangenen kriminellen Handlungen.