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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bezeichnet man vorformulierte Vertragsbedingungen, die im Rahmen eines Rechtsgeschäfts von der einen Vertragspartei an die andere gestellt werden. Nach § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es dabei unerheblich, ob die AGB gesondert oder im Rahmen der Vertragsurkunde aufgeführt werden. Auch der Umfang und die formalen Gegebenheiten haben keinen Einfluss auf ihre Gültigkeit. Im Allgemeinen enthalten die AGB Angaben zum Verwender, zum Anwendungsbereich, zum Vertragsgegenstand sowie zu den Fristen, den Formerfordernissen, dem Gerichtsstand und den Haftungsbeschränkungen.

Die AGB werden nur zum Bestandteil des Vertrages, wenn die beiden Parteien keine anderweitigen Vertragsbedingungen ausgehandelt haben. Außerdem muss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, den Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren dürfen die AGB keine Bestimmungen beinhalten, die einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder die von den Rechtsvorschriften abweichen (§ 307 BGB).

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Die AGB dienen der Vereinfachung von Verträgen, dennoch haben Individualabsprachen immer vor den AGB Vorrang (§ 305b BGB). Außerdem werden einzelne Bestimmungen, die nach den äußerlichen Bedingungen zu ungewöhnlich oder überraschend sind, kein Teil der Vertragsbedingungen (§ 305c BGB). Dennoch bleibt ein Vertrag nach § 306 BGB rechtgültig, auch wenn die AGB ganz oder teilweise unwirksam sind. In diesem Fall treten gesetzliche Vorschriften an die Stelle der AGB, insofern sie keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb.html

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