Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Änderungsrisiko

Änderungsrisiko

Als Änderungsrisiko (auch: Prognoserisiko) bezeichnet man einen Faktor, den Versicherungen bei der Kalkulation der Versicherungsmittel mit einbeziehen. Dadurch steigen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und können auf unerwartete Zusatzkosten angewendet werden und diese abdecken. Die Kosten entstehen beispielsweise, wenn unvorhersehbare Einflüsse auftreten oder es zu technischen Neuerungen, Änderungen in der Rechtsprechung, Veränderungen des Preisniveaus oder einem gesellschaftlichen Wertewandel kommt. Auch die stetige Erhöhung der mittleren Lebensdauer spielt dabei eine Rolle.

Das Änderungsrisiko dient also dem Fall, dass schadensbestimmenden Gesetzmäßigkeiten sich ändern und Fehleinschätzungen eintreten, die eine finanzielle Belastung darstellen. Dadurch soll der sogenannte technische Ruin verhindert werden, im Zuge dessen der Gesamtschaden der Versicherten die Summe der vereinbarten Prämie und des Sicherheitskapitals übersteigt.

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Quelle:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aenderungsrisiko.html

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