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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Adoption

Adoption

Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes durch einen oder mehrere Erwachsene ohne Berücksichtigung der biologischen Abstammung. Es können sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Kinder adoptiert werden. Des Weiteren unterscheidet man zwischen der Adoption von Kindern und der von Erwachsenen.

Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, müssen beide Elternteile eine Einwilligungserklärung unterzeichnen, durch die sie alle elterlichen Rechte und Pflichten aufgeben. In Fällen von schwerwiegender Verletzung der elterlichen Pflichten kann das Familiengericht auch die Erklärung der Eltern ersetzen. Die Adoption ist frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes möglich.

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Die Adoptionsvermittlung darf nach § 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) nur über gesetzlich zugelassene Vermittlungsstellen in Form von Jugendämtern oder gemeinnützigen Vereinigungen erfolgen. Die eigenständige Vermittlung durch Werbeanzeigen ist ebenso verboten, wie die Vermittlung durch verwandte Personen. Auch Schwangeren ist es nicht gestattet, ihr Kind in gewerbsmäßiger Weise abzugeben (§ 5 AdVermiG).

Vor der Adoption werden die neuen Eltern vom Jugendamt eingehend geprüft. Dabei wird darauf geachtet, dass sie der Persönlichkeit und den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Des Weiteren muss nach § 1743 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mindestens ein Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sind die Eltern zur Adoption des Kindes geeignet, beginnt die Adoptionspflege, im Zuge derer das Kind bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben wird (§ 8 AdVermiG). Der Zeitraum für die Adoptionspflege variiert je nach Alter des Kindes, je älter ein Kind ist, desto länger dauert die Eingewöhnungsphase. Nach Abschluss der Adoption erhält das Kind den Familiennamen seiner neuen Eltern. Spätestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres ist es dem Kind möglich, Einsicht in die Akten bei der Vermittlungsstelle zu verlangen und nach seinen leiblichen Eltern zu suchen.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/BJNR017620976.html#BJNR017620976BJNG000102377

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG016003377

http://www.adoptierte.de/adoption_recht/allgemeine_infos.html

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1132906&llmid=0

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