Erstattungsanspruch des Wohnungseigentümers gegen Gemeinschaft

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Telefonische Rechtsberatung
Zum o.g. Kommentar kann ich nur sagen, das solche Fragen nur eine kompetenter Rechtsanwalt, am besten mit Schwerpunkt "Immobilienrecht" beantworten kann. Warum rufen Sie nicht einfach die Hotline von www.112Recht.com an?
Geschrieben von Christian Schebitz am 21.03.2007 um 11:29 Uhr

Eigentümergemeinschaft
muss ein eigentümer für einen schaden den er verhindern wollte, dieses aber kosten verursacht hätte,was die anderen eigentümer nicht zahlen wollten und somit abgelehnt haben,aufkommen.

denn nun ist der schaden da und es wird teuer.
Geschrieben von wolfbeisz am 21.03.2007 um 11:10 Uhr

 

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