Abschleppen von Behindertenparkplatz

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Abschleppen von Behindertenparkplatz
Darf nur eine Verwaltungsbehörde das Abschleppen anordnen oder darf das generell jeder,der ein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz ohne sichtbaren Ausweis im Fzg sieht?

Zählt ein Mitarbeiter einer Wohnungsgesellschaft(die halten die Parkplätze sauber) auch zur Verwaltungsbehörde?
Geschrieben von Ricardo T. am 12.11.2007 um 17:57 Uhr

 

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