Absetzbarkeit von Gebühren für private Auslandsschulen

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Auslandsschulen
Laut Urteil vom 14.12.2004 AZ. XI R 32/03 des Bundesfinanzhofs stimmt Ihre Information leider nicht. Deutsche Schulen´im Ausland, die der Kontrolle des KMK unterliegen, sind steuerlich sehr wohl zu 30% ABSETZBAR:
Geschrieben von A: DE fRIES am 11.09.2007 um 19:18 Uhr

 

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