Kein gemeinschaftliches Testament von Nichtverheirateten
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Erbstreit wegen gemenischaftlichen Testament
Eas bedeutet es, wenn (bei Nichtverheiraten) zwei gleichlautende Testamente vorhanden sind, von dem jeweiligen Partner geschrieben und vom Partner mitgezeichnet wurde.
In beiden Testamenten ist von "Unserem gemeinsamen Willen" die Rede.
In beiden Testamenten ist von "Unserem gemeinsamen Willen" die Rede.
Geschrieben von Kaufmann, Waltraud am 07.06.2007 um 16:36 Uhr
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