Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 04.06.2012

Ehemalige offene Immobilienfonds in Abwicklung


Aufgrund der weiterhin bestehenden Verunsicherung an den Finanzmärkten wird vermehrt die Entscheidung getroffen: der Immobilienfonds wird abgewickelt. Was bedeutet das für Ihre Brieftasche und Sie?

Prinzipiell sind offene Immobilienfonds Investmentfonds, die es Kapitalanlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Grundsätzlich sollen die Fondsanteile börsentäglich verfügbar sein. Mal wieder zeigt sich: Kein Grundsatz ohne Ausnahme.

Im Rahmen der Finanzkrise setzten mehr und mehr offene Immobilienfonds die Rücknahme ihrer ausgegebenen Anteile aus. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass die Liquidität für die Aussteiger nicht ausreiche und Vermögenswerte vor dem Hintergrund der Finanzkrise nur mit deutlichen Abschlägen zu Geld zu machen seien. Mittlerweile können Anleger zum Teil schon seit Jahren nicht mehr über ihr investiertes Vermögen verfügen.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Anleger andere Möglichkeiten gibt, als abzuwarten was die Liquidation bringt und auf nicht allzu große Verluste zu hoffen. Natürlich kann der Anleger seine Anteile an den ehemaligen offenen Immobilienfonds auch über den sogenannten Zweitmarkt veräußern. Allerdings muss er dort mit empfindlichen Abschlägen rechnen.

Möglicherweise können Sie aber auch in eine andere Richtung gehen und mehr, nämlich Ihr gesamtes angelegtes Geld, zurück verlangen. Dieser Weg könnte eröffnet sein, falls der Bankberater, der die Investition in den ehemaligen offenen Immobilienfonds empfohlen hat, Sie falsch beraten hat. Typische Einfallstore für eine Falschberatung sind nach unserem Kenntnisstand bspw. mangelnde Aufklärung über bereits erfolgte Aussetzungen der Anteilsrücknahme oder mangelnde Aufklärung über der Bank zufließende Provisionen. Die KANZLEI GÖDDECKE prüft gerne für Sie, ob und inwiefern Sie von Ihrer Bank Zahlung von Schadensersatz verlangen können und hilft bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche!

 

Quelle: eigene Recherche

24. Mai 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (997)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.