veröffentlicht am 23. November 2011
Es haben sich einige Abmahnkanzleien in Deutschland auf diese Art von Urheberrechtsverletzungen durch das sog. Filesharing in Peer-to-Peer Tauschbörsen im Internet spezialisiert. Sie verlangen in der Regel die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einen pauschalen Schadensbetrag.
Derzeit verschickt zum Beispiel die Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen von Universal Music Deutschland für den Upload und das öffentliche Zugänglichmachen des Albums Große Freiheit von Unheilig.
Keine Panik, wir können Ihnen helfen!
Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht voreilig, bevor Sie sich nicht den Rat eines fachkundigen Anwalts eingeholt haben.
Nutzen Sie unseren Leitfaden im Falle einer Abmahnung auf unserer Startseite.
Wir raten daher:
Kontaktieren Sie uns unter info@schaeferundschaefer.de oder rufen Sie uns an: 089/535135. Wir helfen Ihnen gerne!
RA Georg Schäfer