veröffentlicht am 17. Mai 2011
Das Landgericht Berlin stellt in seinem Urteil ferner fest, dass die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstandsvorsitzender dazu verpflichtet sind, den klagenden Anleger von sämtlichen weiteren Ansprüchen freizustellen, die an ihn im Zusammenhang mit seiner Beteiligung am dritten Prozesskostenfonds gerichtet werden könnten. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass die erhaltenen Ausschüttungen von dem Anleger zurückgefordert werden sollten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Das von der KANZLEI GÖDDECKE erstrittene Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, dass die Anleger der Prozesskostenfonds erfolgreich gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften vorgehen können. Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Quelle: eigener Bericht