veröffentlicht am 01. Juni 2010
Der Deutsche Bundestag hat durch
das zweite Opferrechtsreformgesetz nunmehr die Rechte von Opfern und Zeugen im
Strafverfahren gestärkt. U. a. - und dies war bisher nur durch höchstrichterliche
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht anerkannt - hat jeder Zeuge die
Möglichkeit, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.
Erweitert wurden auch die
Möglichkeiten, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Unabhängig
von den wirtschaftlichen Voraussetzungen besteht bei Straftaten wie schwerer
Körperverletzung oder Raub gegebenenfalls auch Anspruch auf Beiordnung eines
kostenlosen Opferanwaltes.
Das Gesetz wird aller Voraussicht
nach - nach Zustimmung des Bundesrates - am 01.10.2009 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
Leber
Anwaltssozietät
Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
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31.05.2010