veröffentlicht am 01. Juni 2010
Der Bundesrat hat am 10.07.2009
dem „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftsrechts" zugestimmt. Damit kann
dieses Gesetz in Kraft treten.
Vom ersten Tag der Untersuchungshaft
an werden die Gerichte verpflichtet, demjenigen, der noch keinen Verteidiger
hat, unverzüglich nach der Inhaftierung einen Pflichtverteidiger zu bestellen.
Somit ist gewährleistet, dass
jedermann (unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten) kompetent
verteidigt wird.
Die Erfahrung zeigt, dass durch
frühes Tätigwerden eines Verteidigers die Untersuchungshaft durch Aufhebung des
Haftbefehls oder die Außervollzugsetzung gegen Auflagen schnell beendet werden
kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
Leber
Anwaltssozietät
Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
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31.05.2010