Bußgeldrechner - Alkohol

Seit 1998 gilt in Deutschland die 0,5 Promille Grenze. Damit sollte man jedoch sehr Vorsichtig sein, denn es heißt noch lange nicht das man mit 0,5 Promille auch im Stande ist ein Auto zu führen.
Das Straßenverkehrsgesetz fordert nach § 24 a Absatz 1 einige Grundvoraussetzungen, damit man auch mit 0,49 Promille ohne jegliche Strafen davonkommt.

Promille:
 

Gab es einen besonderen Grund für die Kontrolle?
 
Nein, keinen
Ja, auffällige Fahrweise
Ja, Beteiligung an einem Unfall

Liegen bereits eingetragene Entscheidungen wegen Alkohol am Steuer vor ?
 
Nein, keine
Ja, eine
Ja, mehrere

In der Probezeit:
 
ja
nein
 


Betrachten Sie die durch den Rechner ermittelten Ergebnisse als Näherungswerte. Eine Haftung für die Berechnungsdaten können wir natürlich nicht übernehmen.

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