Bußgeldrechner - Abstand

Seit dem 1. Januar 2006 gelten in Deutschland härtere Strafen für so genannte Drängler.
Wir haben für Sie in unserem Abstandsbußgeldrechner alle Abstandsvergehen die im Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) aufgelistet sind aufgenommen. Sie können sich übersichtlich und anschaulich, kostenlos informieren.

Sie waren Vordermann und haben ohne triftigen Grund gebremst.
Es kam dabei zu
  einer Gefährdung
einer Sachbeschädigung



Sie waren Hintermann und mit
  km/h unterwegs
 
  Das Nichteinhalten des Abstandes führte bei anderen Verkehrsteilnehmern zu
  keiner Behinderung
einer Gefährdung
einer Sachbeschädigung
 
  In der Probezeit:
  ja
nein



Sie haben den zum Einscheren erforderlichen Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
 


Betrachten Sie die durch den Rechner ermittelten Ergebnisse als Näherungswerte. Eine Haftung für die Berechnungsdaten können wir natürlich nicht übernehmen.

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