Bußgeldrechner - Alkohol

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Seit 1998 gilt in Deutschland die 0,5 Promille Grenze. Damit sollte man jedoch sehr vorsichtig sein, denn es heißt noch lange nicht, dass man mit 0,5 Promille auch im Stande ist ein Auto zu führen. Für das Führen eines Kfz unter Drogenmissbrauch bzw. der Wirkung eines berauschenden Mittels gelten die gleichen Grundlagen.
Alternativ dazu können Sie auch direkt einen Anwalt zum Thema Drogen oder zum Thema Alkohol finden, der den Schwerpunkt Bußgeld anbietet.

Das Straßenverkehrsgesetz fordert nach § 24 a Absatz 1 einige Grundvoraussetzungen, damit man auch mit 0,49 Promille ohne jegliche Strafen davonkommt.

Promille:
 

Nannten die Beamten einen Grund für die Kontrolle?
 
Nein, keinen
Ja, auffällige Fahrweise
Ja, Beteiligung an einem Unfall

Liegen bereits eingetragene Entscheidungen wegen Alkohol am Steuer vor?
 
Nein, keine
Ja, eine
Ja, mehrere

In der Probezeit:
 
ja
nein
 

Die durch den Rechner ermittelten Ergebnisse sind Näherungswerte ohne Gewähr, fragen Sie daher rechtzeitig einen Spezialisten. Der Bußgeldrechner wurde erstellt von der ArenoNet GmbH.

Für schnellen Rat steht Ihnen die Online-Rechtsberatung unserer Schwesterseite anwalt.com zur Verfügung. Hier bekommen Sie schon ab 25€ eine kompetente schriftliche Antwort – und das zumeist schon innerhalb von weniger als 2 Stunden!




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