Mangelhafte Tieferlegung
Lösen sich bei der nachträglich durchgeführten Spurverbreiterung eines Pkws nach elf Monaten die Adapterschrauben, spricht der so genannte Anscheinsbeweis dafür, dass die Arbeit der Kfz-Werkstatt mangelhaft war. Der Kunde kann den gesamten Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch den
Fehler entstanden ist. Hierzu zählen laut Oberlandesgericht Düsseldorf auch die Erstattung der Kosten für den gesamten Kfz-Umbau (Spurverbreiterung, Tieferlegung).
Der Kunde muss sich allerdings ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er es versäumt hat, die Schrauben nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Intervall (hier 100 km) nachziehen zu lassen. Ein Mitverschulden entfällt jedoch, wenn die Werkstatt den Kunden nicht ausdrücklich auf dieses Erfordernis hingewiesen hat.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.09.2005
I-23 U 16/05
DAR 2005, 681
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