Führerscheinentzug nach zwei gravierenden Geschwindigkeitsverstößen

Der Führerschein kann nach mehreren Verkehrsverstößen nicht erst beim Erreichen von 18 Punkten in der Flensburger Verkehrsregisterkartei entzogen werden, sondern bei besonders gravierenden Verkehrsverstößen bereits bei erheblich geringerer Punkteanzahl.

So bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Feststellung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen beizubringen, bei einem Autofahrer, der binnen drei Monaten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 47 und 32 km/h überschritten hatte. Beim zweiten Vorfall kam erschwerend dazu, dass es sich um eine Art „Autorennen“ mit voller Beschleunigung auf 82 km/h handelte. Dass der betroffene Autofahrer mehrere Jahre vorher straßenverkehrsrechtlich nicht aufgefallen war, spielte für das Gericht keine Rolle.

Urteil des OVG Lüneburg vom 21.11.2006
12 ME 354/06
Pressemitteilung des OVG Lüneburg

 

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