Unfallmanipulation nach längerem Fahrzeugverleih

Verleiht jemand sein Kraftfahrzeug für längere Zeit (hier ca. ein halbes Jahr) an einen anderen zum selbstständigen Gebrauch, muss er sich eine Unfallmanipulation dieses Dritten zurechnen lassen. Er haftet daher trotz des längerfristigen Verleihs des Fahrzeuges als Halter für den vom Entleiher angerichteten Schaden.

Urteil des OLG Hamm vom 19.03.2001

 

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